Förderung
Der simul⁺Mitmachfonds wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Wir bedanken uns für die Unterstützung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Der simul⁺Mitmachfonds unterstützt beteiligungsorientiert vielfältige Ideen in den sächsischen Regionen, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Lebensbedingungen vor Ort verbessern und damit nachhaltig zur regionalen Strukturentwicklung beitragen.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie weitere Akteure aus ganz Sachsen sind eingeladen, sich mit ihren Projektideen zu beteiligen. Die besten Beiträge werden prämiert. Die Preisgelder leisten einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Projektideen.
Der simul⁺Mitmachfonds ist in vier Module gegliedert:
Beiträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Stiftungen und sozialen Trägern mit (Wohn-) Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen eingereicht werden.
Die eingereichten Beiträge müssen sich auf einen oder mehrere Orte in den sächsischen Braunkohlerevieren (Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen sowie Stadt Leipzig) beziehen.
200 x 5.000 Euro
75 x 10.000 Euro
10 x 25.000 Euro
Beiträge zur sorbischen Kultur und Lebensweise werden in der Kategorie „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“ eingereicht.
25 x 5.000 Euro
5 x 10.000 Euro
1 x 25.000 Euro
Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.
Das Preisgeld ist innerhalb eines Jahres zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzusetzen. Im Anschluss ist eine kurze Information zur Projektumsetzung einzureichen.
Beiträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Stiftungen und sozialen Trägern mit (Wohn-) Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen eingereicht werden.
Die eingereichten Beiträge müssen sich auf einen oder mehrere Orte in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Vogtlandkreis oder Zwickau beziehen.
112 x 5.000 Euro
50 x 10.000 Euro
10 x 25.000 Euro
Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.
Das Preisgeld ist innerhalb eines Jahres zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzusetzen. Im Anschluss ist eine kurze Information zur Projektumsetzung einzureichen.
Beiträge können von allen Kommunen im Freistaat Sachsen außer den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig, sowie den Landkreisen eingereicht werden.
Die eingereichten Beiträge müssen aus einer konzeptionellen Grundidee mit mindestens zwei Teilprojekten bestehen.
25 bis 50 Preise in Höhe von 50.000 Euro bis 100.000 Euro
Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.
Das Preisgeld ist innerhalb von zwei Jahren zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzusetzen. Ein Jahr nach der Auszahlung des Preisgeldes ist eine kurze Information zum Um- setzungsstand beim Projektträger einzureichen.
Beiträge können von allen Kommunen im Freistaat Sachsen, einschließlich der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig, sowie Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen eingereicht werden.
Ein Kooperationsteam besteht aus einem Leadpartner und mindestens einem weiteren Partner. Leadpartner muss eine Kommune sein, die kein Oberzentrum ist.
Die eingereichten Beiträge müssen aus einer konzeptionellen Grundidee mit mindestens drei Teilprojekten bestehen. Jedem Partner ist mindestens ein Teilprojekt zuzuordnen.
Kommunale Kooperationspartner erhalten jeweils 50.000 Euro bis 100.000 Euro. Weitere Kooperationspartner erhalten jeweils 25.000 Euro.
Eine Kooperation kann insgesamt mit maximal 250.000 Euro prämiert werden.
Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.
Das Preisgeld ist innerhalb von zwei Jahren zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzu- setzen. Ein Jahr nach der Auszahlung des Preisgeldes ist eine kurze Information zum Umsetzungsstand beim Projektträger einzureichen.
Die fachliche Bewertung der eingereichten Beiträge und die Auswahl der Preisträger erfolgen auf der Grundlage folgender Kriterien:
Das Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. erfasst und prüft die eingereichten Beiträge. Für die Bewertung und Auswahl der Preisträger beruft das Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. unabhängige Juroren unter Berücksichtigung regionaler und fachspezifischer Kenntnisse.
Das Preisgeld ist ausschließlich für die Umsetzung der prämierten Projektidee einzusetzen.
Die Teilnahme am simul⁺Mitmachfonds ist auf einen Beitrag pro natürliche oder juristische Person begrenzt.
Preisgelder für beihilferechtlich relevante Projekte werden als de-minimis-Beihilfe gewährt. Die beihilferechtliche Relevanz wird nach der Auszeichnung durch den Auslobenden geprüft und festgelegt.
Es können nur Beiträge eingereicht werden, die noch nicht in vergleichbarer Weise prämiert, noch nicht realisiert wurden und die über die gesetzlichen Verpflichtungen des Teilnehmers hinausgehen.
Bei der Teilnahme einer unter 18 Jahre alten Person muss eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters eingereicht werden.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Parteien und Wählergruppen. Ebenso ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen, deren ideologische, politische oder religiöse Ausrichtung nicht im Einklang mit dem Wettbewerbsziel und -inhalt oder unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf der Website www.simulplusmitmachfonds.de steht ab 25. Mai 2022 bis einschließlich 15. Juli 2022 ein Online-Formular zur Verfügung. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2022, 23.59 Uhr. Im Formular ist der Wettbewerbsbeitrag, d.h. die geplante Umsetzung der Projektidee, kurz zu beschreiben.
Es werden grundsätzlich keine Teilnahmegebühren erhoben. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Wettbewerbsbeitrag nicht vor dem Datum der Einreichung zu beginnen und das Preisgeld für die Umsetzung der Projektidee einzusetzen.
Mit der Einsendung der Projektidee erklärt sich der Teilnehmer mit einer Kontaktaufnahme durch den Projektträger einverstanden. Zudem versichert der Teilnehmer die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss.
Das gilt auch für die mehrfache Einreichung. Der Teilnehmer ist verpflichtet dem Projektträger jederzeit wahrheitsgemäß Auskunft über den Umsetzungsstand des Projekts zu erteilen.
Im Falle eines Gewinnes sollte bei der Projektkommunikation z. B. auf Webseiten, Druckmaterialien in geeigneter Form auf den Simul⁺Mitmachfonds hingewiesen werden.
Mit der Einreichung der Projektidee ist das Einverständnis verbunden, dass der Name des Ideengebers bzw. der Institution und seines einreichenden Vertreters sowie die konkrete Projektidee öffentlich gemacht werden, falls der Wettbewerbsbeitrag prämiert wird. Hierzu gehören auch die Höhe des erhaltenen Preisgeldes und der Ort der Umsetzung.
Die Preisgelder sind für die Umsetzung der prämierten Projektidee einzusetzen. Die Preisgelder aller Preisstufen werden einmalig als Gesamtsumme ausgezahlt. Die Beantragung der Auszahlung muss über das Auszahlungsformular innerhalb von 2 Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung erfolgen. Wird das Preisgeld nicht für die Realisierung des eingereichten Beitrags eingesetzt, muss der Teilnehmer das Preisgeld an den Projektträger zurückzahlen.
Die geltenden Datenschutzgrundsätze können der Seite „Datenschutz“ entnommen werden.
Der Teilnehmer akzeptiert mit der Einsendung der Projektunterlagen die Bedingungen dieses Aufrufes sowie die Datenschutzgrundsätze. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Der simul⁺Mitmachfonds wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Wir bedanken uns für die Unterstützung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung.